Mietspiegel Menden 2025

Mietspiegel Menden (Sauerland) 2025 | Mieterhöhung möglich?

Der aktuelle Mietspiegel für Menden (Sauerland) zeigt eine Durchschnittsmiete von 7,49 Euro pro Quadratmeter auf. Je nach Lage variieren die Mieten: In den besonders begehrten Gebieten können Sie mit durchschnittlich 9,30 Euro pro Quadratmeter rechnen, während in günstigeren Lagen die Miete bei etwa 6,19 Euro pro Quadratmeter liegt.

Inhaltsverzeichnis

Mietspiegel Menden (Sauerland): Aktueller Vergleich der Angebotsmieten zu 2024

Nettokaltmiete /m2 2022 2023 2024 2025 Veränderung zum Vorjahr
Nach Wohnlage
Einfach 5,29 € 5,35 € 5,79 € 6,19 € +0,40 € / +6,97 %
Mittel 6,44 € 6,50 € 7,10 € 7,49 € +0,39 € / +5,44 %
Gut 7,97 € 8,22 € 8,78 € 9,30 € +0,53 € / +5,99 %
Nach Baujahr
Bis 1969 5,95 € 6,11 € 6,76 € 7,10 € +0,34 € / +5,01 %
1970 - 1999 6,58 € 6,51 € 6,99 € 7,21 € +0,22 € / +3,17 %
2000 - 2015 7,84 € 7,44 € 7,84 € 8,22 € +0,38 € / +4,91 %
Nach 2015 9,13 € 8,86 € 9,30 € 9,88 € +0,58 € / +6,19 %
Nach Wohnungsgröße
Bis 40m2 7,83 € 7,52 € 8,20 € 8,77 € +0,57 € / +6,95 %
41m2 - 60m2 6,15 € 6,27 € 7,08 € 7,47 € +0,39 € / +5,44 %
61m2 - 90m2 6,16 € 6,30 € 6,82 € 7,23 € +0,41 € / +6,08 %
Über 90m2 7,01 € 6,98 € 7,70 € 7,98 € +0,28 € / +3,64 %

Entwicklung der Mietpreise in Menden pro qm nach Anzahl Zimmer

Durchschnittlicher Mietpreis pro Quadratmeter in Menden (Sauerland) nach Zimmeranzahl

Mieterhöhung Menden (Sauerland) - Ist Ihre Miete noch aktuell?

Prüfen Sie kostenlos und unverbindlich ob Ihre Miete noch marktgerecht ist.

*“ zeigt erforderliche Felder an

Schritt 1 von 4 - Um welche Art Immobilie handelt es sich?

Art*

Häufige Fragen (FAQ)

Wir haben für Sie die häufigst gestellten Fragen gesammelt und beantwortet. 

Was bedeutet ortsübliche Vergleichsmiete

Die ortsübliche Vergleichsmiete in Menden ist ein Durchschnittswert der Mieten, die in den letzten sechs Jahren für vergleichbaren Wohnraum in der Gemeinde oder in ähnlichen Gemeinden gezahlt oder angepasst wurden. Diese Vergleichsmiete wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 558, Abs. 2 BGB) geregelt. Dort ist auch festgelegt, dass Wohnraum, dessen Miethöhe per Gesetz oder aufgrund einer Förderzusage festgelegt wurde, von der ortsüblichen Vergleichsmiete ausgenommen ist. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist im Mietspiegel der Stadt einsehbar.

Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bedeutet eine Erhöhung der Miete bis zu dem Betrag, der am Wohnort des Mieters für vergleichbaren Wohnraum durchschnittlich gezahlt wird. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 558, Abs. 1 BGB) hat der Vermieter die Möglichkeit für eine solche Mieterhöhung, wenn die Miete bis zum Erhöhungszeitpunkt mindestens 15 Monate lang unverändert geblieben ist.

Die ortsübliche Vergleichsmiete finden Sie im Mietspiegel der Gemeinde, in der Ihre Wohnung liegt. So müssen für jede Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohnern Mietspiegel erstellt, veröffentlicht und im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden (§ 558c, Absatz 3 und 4 BGB). Liegt für den Ort Ihrer Wohnung kein Mietspiegel vor, können Sie einen Blick in die entsprechende Mietdatenbank werfen. Mietdatenbanken liegen entweder bei der Stadt oder bei den Interessenverbänden der Mieter oder Vermieter zur Einsicht vor. Es kann sein, dass der Einblick gebührenpflichtig ist. Alternativ können Sie Ihr Mieterhöhungsverlangen auf mindestens drei Vergleichswohnungen stützen oder sich auf ein Sachverständigengutachten berufen.

Sie haben noch Fragen?

Gerne beraten wir Sie komplett unverbindlich.

Bernd Hoffmann

Geschäftsinhaber

Kontakt Informationen

Social Media

Immobilienbewertung

Finden Sie heraus, was Ihre Immobilie wirklich wert ist – Schnell, einfach und völlig unverbindlich.